Steuerrechtliche Aspekte für Taxiunternehmen unterscheiden sich zum Teil von solchen für andere Branchen. In der Folge haben wir dazu einige Aspekte kurz zusammengefasst.
Allgemeine Themen:
Was ist der Unterschied zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe wie Uber?
Das Taxigewerbe dient der Personenbeförderung von jedermann und kann an öffentlichen Plätzen angeboten oder per Anruf angefordert werden. Beim Mietwagengewerbe werden Fahrzeuge von einem geschlossenen Personenkreis mit Lenker angefordert und genutzt. (Es handelt sich hier nicht um einen KFZ Verleih, wie oft fälschlich angenommen.) Die Preisfindung des Mietwagengewerbes ist frei, während das Taxigewerbe fixe Tarife anbietet.
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Taxilenkerausweises?
Die Voraussetzung für eine Konzession sind der Nachweis der österreichischen Lenkerberechtigung für die Klasse B, Fahrpraxis, das vollendete 20. Lebensjahr, körperliche Leistungsfähigkeit, Unbescholtenheit und der Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Softmaßnahmen.
Welche Behörde ist für den Taxilenkerausweis zuständig?
Der Taxilenkerausweis wird von der Behörde in jenem Ort ausgestellt, in dem die Tätigkeit ausgeführt werden soll. In Wien ist das das Verkehrsamt in der Dietrichgasse 27, in 1030 Wien.
Steuerrechtlichen Themen:
Sind Fahrzeuge des Taxigewerbes von der NOVA befreit?
Ein Fahrzeug des Taxigewerbes ist von der NOVA befreit. Das Fahrzeug muss jedoch nachweislich 80% für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen genutzt werden. Die Nova wird vom Fahrzeughändler berechnet und auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Eine Vergütung der Nova muss dann innerhalb von 5 Jahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dazu muss die Fahrgestellnummer und die Sperre des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank nach §30a KFG 1967 bekannt gegeben werden.
Ist das Taxigewerbe von der KFZ-Steuer ausgenommen?
Auch hier gilt, dass die KFZ-Steuerbefreiung nur dann gilt, wenn das Fahrzeug zu mindestens 80% für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen genutzt wird. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die Steuerbefreiung auf Grund des Gesetzes gegeben und muss nicht extra beantragt werden.
Gibt es Ausnahmen zum Vorsteuerabzugsverbot?
Taxiunternehmer sind für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb des Fahrzeugs stehen, zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Welche Mehrwertsteuersätze gelten für Taxiunternehmer?
Im Personenbeförderungsgewerbe gilt der Steuersatz von 10%.
Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007383
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Der vorstehende Text versteht sich nur als grobe Übersicht des angesprochenen Themengebietes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser kann eine Auskunft eines spezialisierten Steuerberaters keinesfalls ersetzen. Es wird daher auch keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der oberstehenden Ausführungen übernommen.