Wird Artificial Intelligence in Zukunft Gerichtsentscheidungen treffen?

Das ist die nächste Frage, nachdem sich Legal Tech Anwendungen in den verschiedenen Rechtsbereichen etablieren. Noch allerdings meist als bloßes Hilfsmittel (hauptsächlich der Rechtsanwälte und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer), zur Dokumentenaufbereitung. Hunderte Seiten Versicherungsverträge oder Buchhaltungsunterlagen durchzusehen, möchte man gerne an einen Computer delegieren, ebenso so manche andere Tätigkeit im Rahmen einer Due Diligence oder einer Buchprüfung. Aber wie steht es, wenn die Maschine entscheiden soll, anstatt eines Richters oder Verwaltungsbeamten oder auch nur der Kreditvergabestelle einer Bank? Dem widmet sich der Economist in seiner neuen Ausgabe

https://www.economist.com/…/21737018-if-it-cannot-who-will-…

und beschäftigt sich dabei insbesondere mit der Frage, ob es dabei wesentlich sei, dass der Computer nachvollziehbar handelt oder nicht. Der Economist meint, dass auch Menschen nicht immer nachvollziehbar handeln (man nicht weiß, was in ihren Köpfen vorgeht) und daher sollte man das bei Computern auch nicht immer verlangen. Die Frage sei vielmehr, ob das Resultat in Ordnung gehe oder nicht.

Dazu kann man aus heutiger Sicht wohl nur eines sagen – obwohl man in der Praxis durchaus auch mangelhafte Gerichts- oder Behördenentscheidungen mit schwerlich oder nicht nachvollziehbaren Begründungen sieht, so sind sie zumindest begründet. Der Gedankengang des Entscheidungsorgans ist damit offengelegt und der wesentliche Punkt für eine Anfechtung. Solange das die Computer nicht hinbekommen, sollten sie sich auf (nützliche) Hilfsdienste beschränken…